Auch eine Einnahmen-/Überschuss-Rechnung kann betriebswirtschaftlich aussagefähig gestaltet werden.
Einnahmen-/Überschuss-Rechnungen kennen keine gesetzlich vorgeschriebene Gliederung.
Deshalb orientieren wir uns
- nicht am amtlichen Formular EÜR – wir übertragen nur dahin,
- ausschließlich an den betriebswirtschaftlichen Erfordernissen,
- an der Aussagekraft für Planungszwecke,
- an den bankspezifischen Anforderungen,
- neben dem steuerlichen Ergebnis ausschließlich am Cash-Flow.
Unser Leistungsangebot zum Thema Gewinnermittlungen finden Sie hier.