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Auch eine Einnahmen-/Überschuss-Rechnung kann betriebswirtschaftlich aussagefähig gestaltet werden.

Einnahmen-/Überschuss-Rechnungen kennen keine gesetzlich vorgeschriebene Gliederung.

Deshalb orientieren wir uns

  • nicht am amtlichen Formular EÜR – wir übertragen nur dahin,
  • ausschließlich an den betriebswirtschaftlichen Erfordernissen,
  • an der Aussagekraft für Planungszwecke,
  • an den bankspezifischen Anforderungen,
  • neben dem steuerlichen Ergebnis ausschließlich am Cash-Flow.

Unser Leistungsangebot zum Thema Gewinnermittlungen finden Sie hier.